Unsere Personalräte

Allgemeines zum Personalvertretungsrecht

Das Personalvertretungsrecht ist die Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Durch die Mitbestimmung sollen Eigenständigkeit und Selbstverantwortlichkeit der Beschäftigten gefördert werden.

Das Recht der Personalvertretung ist unabdingbar (§ 3 BPersVG). Das heißt, dass niemals von den gesetzlichen Vorschriften des BPersVG (auch nicht durch Tarifverträge o.Ä.) abgewichen werden darf.

Personalvertretungen sind zu bilden, wenn in einer Dienststelle in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigt sind, von denen drei wählbar sein müssen.

 

Für die FREIE LISTE e.V.  sind folgende Kollegen/innen in den Gremien vertreten (bitte jeweils anklicken)

Personalrat BAnst PT (Kern-BAnst)

Örtlicher Personalrat PBeaKK der Geschäftsstelle Düsseldorf

Örtlicher Personalrat PBeaKK der Geschäftsstelle Münster

 

 

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