Bildschirmarbeitsplatz

Definition Bildschirmarbeitsplatz lt Wikipedia.de 

Der Bildschirmarbeitsplatz ist eine gebräuchliche Bezeichnung für einen Arbeitsplatz in der elektronischen Datenverarbeitung (EDV). Als IT-Begriff verstanden ist er eine Kombination von Geräten, mit denen die sogenannte „Mensch-Maschine-Schnittstelle“ implementiert wird, und besteht aus einem Bildschirm, Eingabegeräten wie Tastatur und Zeigegerät und der diese Geräte steuernden Software. Im erweiterten Kontext der Arbeitsphysiologie und der Organisation zählen darüber hinaus auch der Bürostuhl, ein Arbeitstisch, weitere optionale Ablagemöglichkeiten und weitere Geräte wie z. B. das Telefon zum Bildschirmarbeitsplatz  

Pausen:

  • Jeder, der am Bildschirm arbeitet, sollte regelmäßig Pausen einlegen.
  • Wer regelmäßig Pausen einlegt, erhöht seine Leistungsfähigkeit.
  • Empfohlen werden zehn Minuten pro Arbeitsstunde.

 

Wie soll ich meine Pause gestalten?

  Faustregel: Nach 50 Minuten Arbeitszeit am Bildschirm ist eine Arbeitsunterbrechung von fünf bis zehn Minuten sinnvoll.
  1. Der Erholungswert mehrerer kurzer Pausen ist größer als der von wenigen langen.
  2. Häufigkeit und Dauer der Pausen orientieren sich am Schwierigkeitsgrad der Arbeit. Für Jobs mit starker Bindung an den Bildschirm, wie beispielsweise im Call Center oder bei der Dateneingabe, werden sogar bis zu 15 Minuten pro Stunde empfohlen.
  3. Der Regenerationswert von Pausen darf nicht durch andere Arbeiten vermindert werden.
  4. Man sollte sich eine Pause gönnen ehe man ermüdet.
  5. Die Pausen sollen vernünftig genutzt werden, d.h. das z.B. das Surfen im Internet absolut falsch wäre. Idealerweise wären Ausgleichs-, Augenübungen, aber auch jede andere Maßnahmen zur Entspannung. 
  6. Die Arbeitsunterbrechung bietet auch Gelegenheit sich mit Kollegen/Kolleginnen auszutauschen.

 

Laut §75 des BPersVG (§ 75 (3) Nr. 11  Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen) unterliegt die Bildschirmtätigkeit der Mitbestimmung

Es greifen auch folgende weitere Gesetze:

Arbeitszeitgesetz (§4 Ruhepausen und §5 Täglicher Arbeitsablauf)

Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 (1) Nr. 2 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und § 87 (1) Nr. 7 Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Regelungen des Gesundheitschutzes

Bildschirmarbeitsplatzverordnung

 

 

 

 

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