Arbeitsschutz

Definition Arbeitsschutz

 
Als Arbeitsschutz werden alle Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden.
 
Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der physischen und psychischen Gesundheit aller Beschäftigten.
 
Damit dieses Ziel erreicht wird, muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.
Diese muss jegliche physische und psychische Gefährdung aufzeigen und dort werden Präventivmaßnahmen zu deren Beseitigung dolumentiert.
 
In diesem sind unsere Personalräte in einer hohen Verpflichtung, da dies der vollen Mitbestimmnung nach §75 BPersVG unterliegt.
 
Folgende Beteiligungsmöglichkeiten hat der Personalrat im Bereich des Arbeitsschutzes
 
  • Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Beurteilung der Gefahren an allen Arbeitsplätzen der Dienststelle.
  • Die Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutz.
  • Die Dokumentationspflicht des Arbeitgebers.
  • Die Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen.
  • Unterweisungen der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Dienststelle.
  • Mitwirkung an der Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Bestellung des Betriebsarztes.
 
 
 
 

Nach oben